Das Spektrum unserer Tätigkeitsfelder
Bau- und Architektenrecht
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Uwe Zimmer mit der Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften aus dem Privatrecht (BGB und VOB/B) und dem öffentlichen Recht. Auftraggeber sind sowohl Bauunternehmen als auch Bauherren und Architekten. Schwerpunkt bildet die Tätigkeit im Bauvertragsrecht sowie das Recht der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung sowie gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Bauträgerrecht
Der Bauträgervertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung eines Hauses oder eines anderen Bauwerkes auf einem Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers beinhaltet, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Bauträgerverträge enthalten unter Berücksichtigung der Regelungen der MaBV (Makler und Bauträgerverordnung) sowohl werkvertragliche als auch kaufvertragliche Elemente und sind regelmäßig umfangreich und komplex. Es werden Bauträgerverträge sowohl gestaltet als auch überprüft und sowohl Bauträger als auch Erwerber gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Erbrecht
Die Beratung vor dem und nach einem Erbfall sowohl bei gesetzlicher als auch bei testamentarischer Erbfolge sind Gegenstand erbrechtlicher Beratungen und Vertretungen. Die gesetzliche Erbfolge, die überwiegend eintritt, weil kein Testament hinterlassen oder Erbvertrag geschlossen wurde, entspricht oft nicht dem Willen des Erblassers. Nicht zuletzt führen unklare oder unüberlegte, aber auch die Auslegung notwendig machende Regelungen, in letztwilligen Verfügungen zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen.
Gesellschaftsrecht
Das Recht der Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft und stille Gesellschaft), der Kapitalgesellschaften (GmbH, UG-haftungsbeschränkt, Aktiengesellschaft), der Genossenschaften sowie Stiftungen bilden den Kern der gesellschaftsrechtlichen Beratung und Vertretung, welche, bei der Vielzahl zur Verfügung stehender Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsrecht, sowohl privaten als auch wirtschaftliche tätigen Auftraggebern angeboten werden. Die individuelle Beratung kann bei Notwendigkeit durch Hinzuziehung qualifizierter Kooperationspartner aus steuerberatenden Berufen komplettiert werden.
Grundbuchrecht
Das Grundbuch hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Das Wirtschafts- und Rechtsleben erfordert Klarheit über den dinglichen Rechtszustand. Rechtsgeschäftliche Rechtsänderungen an Grundstücksrechten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung ins Grundbuch. Die Vorschriften, die die Führung der Grundbücher und das bei Eintragungen ins Grundbuch zu beachtende Verfahren betreffen, sind als formelles Grundbuchrecht in der Grundbuchordnung (GBO) und der Grundbuchverfügung (GBV) geregelt. Das materielle Grundbuchrecht befasst sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen der dinglichen Rechtsänderung und ist im BGB enthalten. Das Grundbuch verwirklicht den Publizitätsgrundsatz im Grundstücksrecht und hat damit drei Funktionen
• Übertragungswirkung (§ 873 BGB): Jede Veränderung der dinglichen Rechtslage ist einzutragen.
• Vermutungswirkung (§ 891 BGB): Das im Grundbuch eingetragene Recht wird als bestehend vermutet.
• Gutglaubenswirkung (§ 892 BGB): Wer sich bei einem Rechtserwerb auf das unrichtige Grundbuch verlässt,
wird in seinem guten Glauben geschützt.
Die Grundbücher werden bei den Amtsgerichten nunmehr in elektronischer Form geführt und haben das Bestandsverzeichnis, die Erste Abteilung- Eigentümer, die Zweite Abteilung- Lasten- und Beschränkungen (z.B. Geh- Fahr- und Leitungsrechte) und Dritte Abteilung- Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden zum Inhalt.
Grundstücks- und Immobilienrecht
Die Überprüfung und Gestaltung von immobilienbezogenen (Grundstücke bebaut oder unbebaut, Wohnungen oder Gewerbeeinheiten) Verträgen (Kauf, Schenkung, Tausch, Überlassung), die Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, sämtliche Rechtsfragen, die mit Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten zusammenhängen und deren Durchsetzung sind Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Zum Grundstück gehören nicht nur der Grund und Boden, sondern alle mit diesen fest verbundenen Sachen, die als wesentliche Bestandteile anzusehen sind, insbesondere Gebäude.
Immobiliarrecht / Due Dilligence Prüfungen
Auch und gerade bei dem Erwerb von Immobilien sind regelmäßig zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses Prüfungen und Analysen (Stärken-/Schwächen-Analyse des Objekts; Dealbraker-Suche) vorzunehmen.
Due Dilligence beschreibt im Kern die Sorgfaltspflicht – also die gebotene Sorgfalt – mit der auch bei Verfügungen über Immobilien das Vertragsobjekt – regelmäßig vor der Entscheidung über den Erwerb aber auch später zur Vertragserfüllung – geprüft wird. Die Legal Due Dilligence soll rechtliche Risiken, anhängige Rechtsstreitigkeiten und bestehende Verträge, wie Miet- und Pachtverhältnisse bewerten und dem Auftraggeber Entscheidungshilfen geben. Erkannte Risiken können sowohl Auslöser für einen Verhandlungsabbruch als auch Grundlage für Preisabschläge oder Garantievereinbarungen sein.
In jedem Einzelfall ist ein Anforderungsprofil nach den speziellen Bedürfnissen des Auftraggebers zu erstellen.
Die Legal Due Dilligence zur Objektbewertung hat bei allen wirtschaftlichen Transaktionen – nicht nur beim Immobilienerwerb sondern insbesondere auch beim Unternehmenskauf – ihren festen Platz gefunden.
Maklerrecht
Wichtigste Frage des Maklerrechts ist die Frage nach dem Provisionsanspruch des Maklers. Beratung und Vertretung erfolgen im Rahmen der Vertragsgestaltung zur Sicherung des Makleranspruchs und zu dessen Durchsetzung. Gern können Sie umfassende Beratungen zu den Voraussetzungen des Maklerprovisionsanspruchs wie dem Abschluss des Maklervertrages, dem Abschluss des Hauptvertrages, die wesentliche Maklertätigkeit und die Kausalität zwischen der Tätigkeit des Maklers sowie dem Abschluss des die Maklerprovision begründenden Hauptvertrages in Anspruch nehmen.
Vertragsrecht
Sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Beratung und Vertretung im Rahmen der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen wie zum Beispiel Handelsvertreter-, Leasing-, Lizenz-, Franchise- und Lieferverträge, deren Inhalt die Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit unter Berücksichtigung zwingender gesetzlicher Bestimmungen selbst ausgestalten können, bilden die Schwerpunkte im Vertragsrecht. Mandatsbezogene individuelle Beratung bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und die Wahrnehmung und – wenn notwendig – gerichtliche Durchsetzung der Rechte der Auftraggeber aus den Verträgen und Abwehr von Ansprüchen werden durch Rechtsanwalt Uwe Zimmer auf hohem juristischen Niveau garantiert.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst den komplexen Bereich aller privatrechtlichen, handelsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen. Schwerpunkt der Tätigkeit im Wirtschaftsrecht bildet die umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern im Wirtschaftsprivatrecht, welches durch die Regelungen des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG u.a.) bestimmt wird, wobei das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle spielt. Die rechtlichen Regelungen sind im Rahmen des Gesetzes disponibel. Rechtsanwalt Zimmer ist beratend und gestaltend bei individuellen Lösungen im Rahmen der Vertragsfreiheit und von allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung, einer Eigentumswohnung bzw. Teileigentum bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheiten (z.B. Gewerbe). Diese stellen ein Sondereigentum an einem Grundstück in der Form einer Wohnung oder Gewerbeeinheit innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen / Gewerbeeinheiten (Mehrfamilienwohnhaus) oder in einem Reihenhaus, von dem mehrere auf einem gemeinsamen Grundstück stehen, dar. Mehrere Eigentümer an einem Grundstück teilen sich dessen Eigentum (Miteigentumsanteile), wobei jede Einheit eigentumsrechtlich einem anderen Eigentümer zugeordnet ist (Sondereigentum) und Sondernutzungsrechte (z.B. an Pkw- Stellplätzen oder Terrassen) zugewiesen werden können. Das Recht der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander, die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Eigentümergemeinschaften und WEG- Verwaltern sowie deren gerichtliche Vertretung bilden den Schwerpunkt der Tätigkeit.
Notariat
Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Gewalt übertragen ist, übt seine Tätigkeit unparteiisch aus. Im Bereich des Notariats erstreckt sich unsere Tätigkeit auf alle Rechtsgebiete, in denen die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist. Besondere Schwerpunkte liegen dabei im Grundstücks- und Bauträgerrecht, dem Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht.
Immobilienrecht: Gestaltung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen. Notarielle Mitwirkung, beispielsweise bei der Zusammenlegung und Teilung von Grundstücken; Beratung und Abschluss von städtebaulichen Verträgen, Maßnahmen- und Erschließungsverträgen sowie bei der Bestellung von sämtlichen für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Dienstbarkeiten und Baulasten.
Gesellschaftsrecht: Notarielle Begleitung bei der Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Notarielle Beurkundung beim Erwerb von Beteiligungen und Unternehmens sowie bei der Umstrukturierung von Unternehmen - auch im Konzernverbund. Vorbereitung und Beurkundung von Hauptversammlungen.
Unternehmensnachfolge: Ausgestaltung und Beurkundung von Verträgen, welche die Unternehmensnachfolge zum Gegenstand haben.
Ehe/Familie/Partnerschaft: Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft (bei Nicht-Abschließen eines Ehevertrags), Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Abschluss von Lebenspartnerschaftsverträgen.
Erben und Schenken: Notarielle Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, Beratung bei der Übertragung des Vermögens unter Lebenden.
Alter und Krankheit: Beratung und Gestaltung von Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen als zusätzliche Absicherung im Alter.
Streitvermeidung, Schlichtung: Erstellung vollstreckbarer Urkunden aufgrund von Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Beteiligten.